Das Wichtigste in Kürze
Kurz gesagt: Ein seriöser Asbest-Fachbetrieb klärt zuerst per Materialprobe, was verbaut ist. Er hat eine verantwortliche Person mit Sachkunde nach TRGS 519, zeigt die Arbeiten bei der zuständigen Behörde an und nennt Schutzmaßnahmen, Entsorgung und Nachweise schriftlich im Angebot.
- Sachkundenachweis nach TRGS 519 zeigen lassen
- erst Probe und Laborbefund, dann Angebot
- Anzeige beim LAGetSi (Berlin) bzw. beim LAVG (Brandenburg) – das macht der Betrieb
- Schutzmaßnahmen, Entsorgung und Nachweise stehen schriftlich im Angebot
- kein Schleifen, Fräsen oder Herausreißen ohne Schutzkonzept
Sachkunde nach TRGS 519: Was bedeutet das?
Die TRGS 519 ist die Technische Regel für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest. Ein Betrieb, der solche Arbeiten ausführt, braucht eine verantwortliche Person mit Sachkunde. Welche Sachkunde nötig ist – nach Anlage 3 oder Anlage 4 der TRGS 519 –, hängt vom Risiko der geplanten Tätigkeit ab.
Seit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 werden Asbesttätigkeiten nach niedrigem, mittlerem und hohem Risiko eingestuft. Für Tätigkeiten mit hohem Risiko braucht der Betrieb zusätzlich eine behördliche Zulassung. Fragen Sie deshalb nicht nur, ob ein Nachweis vorhanden ist, sondern ob er zur geplanten Arbeit passt.
Anzeige beim LAGetSi: Wer meldet die Asbestarbeiten?
Kurz gesagt: In Berlin zeigt der ausführende Fachbetrieb Asbesttätigkeiten spätestens eine Woche vor Beginn beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) an.
Bei Tätigkeiten mit niedrigem und mittlerem Risiko geschieht das unternehmensbezogen, bei hohem Risiko für die einzelne Baustelle. In Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zuständig. Fragen Sie den Betrieb, wie die Anzeige für Ihre Maßnahme erfolgt. Quelle: Service Berlin: Asbest – Tätigkeiten anzeigen.
Erst die Probe, dann das Angebot
Ob ein Material Asbest enthält, lässt sich nicht am Aussehen erkennen. Ein seriöses Angebot beruht deshalb auf einer Besichtigung und einem Laborbefund. Bei alten Böden müssen Belag, Kleber und Spachtelmasse oft getrennt betrachtet werden; bei schwarzem Kleber gehört auch die Frage nach PAK dazu.
Lassen Sie die Probe von Fachleuten nehmen und brechen Sie nichts selbst heraus. Mehr dazu auf unserer Seite zur Asbest-Probe in Berlin.
Was in ein gutes Angebot gehört
- Leistung: welches Material, welche Fläche oder Menge, welche Räume
- Schutzmaßnahmen: zum Beispiel Abschottung, Schleuse oder Unterdruckhaltung – je nach Verfahren
- Verpackung, Transport und Entsorgung über zugelassene Wege, mit Entsorgungsnachweis
- Messungen: ob eine Freimessung erforderlich ist und wer sie durchführt
- Ablauf und Dauer der Arbeiten
- Dokumentation, die Sie am Ende erhalten
Fehlt einer dieser Punkte, fragen Sie nach. Vergleichen Sie Angebote nicht nur nach der Summe, sondern danach, was enthalten ist.
Was kostet eine Asbestsanierung realistisch?
Kurz gesagt: Ohne Besichtigung und Befund gibt es keinen seriösen Preis. Die Kosten hängen ab von Material, Fläche und Menge, Zugänglichkeit, nötigem Schutzaufwand, Entsorgungsmenge und davon, ob eine Freimessung erforderlich ist.
Ein Festpreis am Telefon, ohne dass jemand das Material gesehen hat, ist deshalb mit Vorsicht zu genießen.
Warnsignale bei der Auswahl
- Preis ohne Besichtigung und ohne Probe
- kein Sachkundenachweis oder ausweichende Antworten dazu
- „Das können Sie selbst herausreißen“ oder Schleifen ohne Schutzkonzept
- die Entsorgung soll der Auftraggeber selbst übernehmen
- keine schriftlichen Nachweise über Entsorgung und Arbeiten
- Arbeiten ohne Rechnung
Diese Fragen sollten Sie im Erstgespräch stellen
- Wer ist bei Ihnen die sachkundige Person nach TRGS 519 – und kann ich den Nachweis sehen?
- Wird vor dem Angebot eine Materialprobe genommen? Welche Schichten werden untersucht?
- Wie wird die Arbeit angezeigt, und welches Risiko hat meine Maßnahme?
- Welche Schutzmaßnahmen sind geplant?
- Ist die Entsorgung mit Nachweis im Preis enthalten?
- Ist eine Freimessung nötig, und wer führt sie durch?
- Welche Unterlagen bekomme ich am Ende?
So arbeiten wir bei MANOVA
Damit Sie uns an denselben Punkten messen können:
- Unser Geschäftsführer Marko Antolovic hat die Sachkunde nach TRGS 519 – den Nachweis können Sie einsehen.
- Wir nehmen die Materialprobe selbst; das Ergebnis aus dem akkreditierten Labor liegt meist nach etwa fünf Werktagen vor.
- Sie erhalten ein Festpreisangebot inklusive Entsorgung und Nachweisen.
- Asbestarbeiten zeigen wir vor Beginn beim LAGetSi an.
- Wo erforderlich, wird die Raumluft freigemessen; Sie bekommen die auftragsbezogene Dokumentation.
Mehr zum Ablauf auf unserer Seite zur Asbestsanierung in Berlin.
Häufige Fragen zur Auswahl eines Asbest-Fachbetriebs
Darf jede Baufirma Asbest entfernen?
Nein. Für Asbestarbeiten braucht der Betrieb eine verantwortliche Person mit Sachkunde nach TRGS 519, und die Tätigkeiten müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden – in Berlin beim LAGetSi. Für Tätigkeiten mit hohem Risiko ist zusätzlich eine behördliche Zulassung des Betriebs nötig.
Wer darf asbesthaltige Rohre in Berlin ausbauen?
Arbeiten an asbesthaltigen Rohren oder Rohrisolierungen sind Asbestarbeiten. Sie gehören in die Hände eines Fachbetriebs mit Sachkunde nach TRGS 519, der die Tätigkeiten beim LAGetSi anzeigt. Bitte nichts selbst absägen, aufbrechen oder anbohren. Schildern Sie MANOVA den Fall, dann klären wir das weitere Vorgehen.
Was ist ein Sachkundenachweis nach TRGS 519?
Der Nachweis über einen anerkannten Sachkundelehrgang für Arbeiten mit Asbest. Welche Sachkunde nötig ist – nach Anlage 3 oder Anlage 4 der TRGS 519 –, hängt vom Risiko der Tätigkeit ab. Lassen Sie sich den Nachweis vor der Beauftragung zeigen.
Muss ich als Auftraggeber die Asbestarbeiten selbst anmelden?
In Berlin zeigt der ausführende Fachbetrieb die Asbesttätigkeiten spätestens eine Woche vor Beginn beim LAGetSi an. Fragen Sie nach, wie das für Ihre Maßnahme geregelt ist.
Woran erkenne ich ein unseriöses Angebot?
Typische Warnsignale sind ein Preis ohne Besichtigung und Probe, ein fehlender Sachkundenachweis, Schleifen oder Herausreißen ohne Schutzkonzept und eine Entsorgung, die Sie selbst übernehmen sollen.
Fachliche Grundlagen
Zum Nachlesen: Die folgenden offiziellen Informationen erläutern die fachlichen Grundlagen. Welche Untersuchung und Schutzmaßnahmen Ihr Gebäude benötigt, klären wir im konkreten Fall.
- Service Berlin: Asbest – Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien anzeigen (LAGetSi)
- Umweltbundesamt: Asbest und typische Anwendungen
- BAuA: TRGS 519 – Anforderungen an Asbestarbeiten
- Umweltbundesamt: Nachtspeicheröfen und asbesthaltige Abfälle
- BAuA, BBSR und UBA: Leitlinie zur Asbesterkundung
Ihr Ansprechpartner für Asbestfragen ist Marko Antolovic, Geschäftsführer mit Sachkunde nach TRGS 519. Den vorhandenen Sachkundenachweis (PDF) können Sie direkt einsehen.

